AGB
Garantieschein und
Lieferbedingungen des Landesgremiums Wien des Möbelhandels
1. Der Verkäufer leistet eine gesetzliche
Garantie der Brauchbarkeit der in den Besitz des Bestellers übergegangenen
Waren mit folgender Massgabe: Für Schäden, die infolge
mangelhafter Ausführung oder die Verwendung minderwertigen
Materials nachweisbar vor der Lieferung entstanden sind, wird
insofern Ersatz geleistet, als das Stück nach freiem Ermessen
des Verkäufers entweder durch ein neues ersetzt oder auf
Kosten des Verkäufers ausgebessert wird. Die Garantie erstreckt
sich nicht auf solche Schäden, die beim Besteller durch natürliche
Abnützung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume,
sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse und Mottenfrass
entstehen und auf Waren, für die handelsüblich keine
Garantiepflicht besteht (Spiegel, Gläser, Maser- und Wurzelfunier,
Textilien usw.).
2. Mängelrügen müssen unverzüglich
nach erfolgter Lieferung geltend gemacht werden. Der Besteller
ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen oder
aus anderen Gründen zurückzuhalten oder zu kürzen.
3. Lieferzeiten werden in Aufträgen
nach bestem Ermessen angegeben, sind aber unverbindlich und es
können daraus Schadensansprüche oder Annahmeverweigerungen
bei späterer Lieferung nicht gestellt werden.
4. Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer
nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder - wenn zwei
aufeinander folgende Raten rückständig sind - sofortige
Zahlung der gesamten Restschuld zu verlangen. Sollten die vereinbarten
Zahlungen nicht pünktlich eingehalten werden, so gelangen
1% Verzugszinsen pro Monat in Rechnung.
5. Bei einer etwaigen Pfändung verpflichtet
sich der Besteller, dies dem Verkäufer innerhalb 3 Tagen
mitzuteilen und die Kosten der Intervention zu tragen.
6. Bei Annahmeverzug des Bestellers oder
bei Verzicht auf Lieferung ist der Verkäufer berechtigt,
Schadensersatz in der Höhe von 20% des Kaufpreises zu verlangen.
7. Als beiderseitiger Erfüllungsort
und Gerichtsstand gilt Wien.
8. Die Annahme der für den Besteller
verbindlichen Bestellung kann vom Verkäufer innerhalb 8 Tagen
abgeleht werden. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen.
9. Eingelöste, aber nicht abgeholte
Schuldwechsel werden 3 Monate nach Fälligkeit vernichtet.
10. Farbabweichungen von Funieren können
nicht berücksichtigt werden.
11. Stornierungen werden nicht anerkannt.
12. Mit Auftragserteilung verpflichtet
sich der Besteller obige Bedingungen anerkannt zu haben.
13. Andere Vereinbarungen werden nicht
getroffen.
Montagekosten werden nach Beendigung der
Arbeit von unseren Monteuren auf Grund einer Auftragsbestätigung
errechnet und für uns sofort kassiert.
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